KONFERENZREGELN ZUR DURCHFÜHRUNG DER  9. INTERNATIONALEN KONFERENZ

MARXISTISCH-LENINISTISCHER PARTEIEN UND ORGANISATIONEN

1. Die Teilnahme und multilaterale Organisierung der Konferenz findet auf der Grundlage der Gleichheit der Rechte und der Pflicht zur                 Einhaltung der gemeinsam verabschiedeten Regeln statt. Die 9. Internationale Konferenz gibt sich ihre Regeln zur Durchführung und ihre         Tagesordnung selbst.

2. Die Konferenz wird geleitet von einem Präsidium, das sich aus sieben Genossen aus dem Kreis der Internationalen Konferenz zusammensetzt. Die Zusammensetzung des Präsidiums wird auf der Konferenz vorgeschlagen und per Handzeichen gewählt.

3. Die 9. Internationale Konferenz wurde von der Joint Coordinating Group (JCG) vorbereitet, die über diese Tätigkeit entsprechend der Resolution Nr. 4 der 8. Internationalen Konferenz Rechenschaft vor der Versammlung der 9. Internationalen Konferenz ablegt.

4. Bei Abstimmungen hat jede Organisation eine Stimme. Bei inhaltlichen Beschlüssen wird nach dem Prinzip der Einvernehmlichkeit verfahren. Das schließt ein, dass man sich der Stimme enthalten kann bzw. man sich an der Abstimmung nicht beteiligt, wenn man mit dem ideologisch-politischen Gehalt nicht voll übereinstimmen kann. Ein Veto-Recht gegenüber Resolutionen ist bei inhaltlichen Beschlüssen nicht gegeben. Anträge zum Ablauf der Konferenz werden dagegen mit einfacher Mehrheit gefasst.

5. Aufgrund der schriftlich vorliegenden Beiträge kann die Konferenz sofort mit der inhaltlichen Diskussion beginnen. Jeder Redebeitrag ist auf fünf Minuten in einer der Hauptsprachen begrenzt, um eine breite, gleichberechtigte Diskussion zu gewährleisten. Die Länderberichte werden nicht mehr verlesen, sondern jede Organisation erhält fünf Minuten Zeit, um mündliche Ergänzungen zu aktuellen Entwicklungen vorzunehmen. Teilnehmer, die nicht rechtzeitig einen schriftlichen Länderbericht einreichen, sollen ebenfalls nur fünf Minuten Zeit erhalten. Das Präsidium soll jedoch flexibel agieren, wenn ein Beitrag aus gewichtigen Gründen nicht rechtzeitig eingereicht werden konnte. Insgesamt soll jedoch erreicht werden, dass bei diesem Tagesordnungspunkt ausreichend Zeit für Diskussion ist.

6. Für die Dauer der Zeit, in der der Diskussionsleiter mit jemandem im Saal debattiert, soll er jedes mal seine Position für diese Zeit an den vorhergehenden Diskussionsleiter übergeben.

7. Das Präsidium erteilt in der Reihenfolge der Wortmeldungen das Wort.

8. Die Konferenzsprache ist Englisch. Die Konferenz organisiert die Übersetzung in vier Hauptsprachen: Englisch, Deutsch, Französisch und Spanisch. Weitere Übersetzungen müssen, falls notwendig, von den jeweiligen Organisationen selbst organisiert werden.

9. Eine offizielle Mitschrift wird nicht erstellt. Die von einzelnen Organisationen auf eigene Initiative hin erstellte Mitschrift ist nur für den internen Gebrauch bestimmt.

10. Die Konferenz strebt an, Resolutionen über die Ergebnisse der Diskussion zu erstellen, die die grundsätzlichen Punkte der Übereinstimmung der 9. Konferenz enthält. Diese Resolutionen können vollständig oder in Teilen veröffentlicht werden. Sie sollen den Grad der ideologisch-politischen Vereinheitlichung und den Prozess der Internationalen Konferenz widerspiegeln. Dafür werden Kommissionen gebildet, die die Diskussion in den Resolutionen nach dem Prinzip des Konsens verarbeiten und der Konferenz vorlegen.

11. Der Konferenz wird vorgeschlagen, den Beschluss zur Durchführung einer 10. Internationalen Konferenz in 2 - 3 Jahren zu fassen. Dazu soll sie eine neue Gemeinsame Koordinierungsgruppe (JCG) zur Vorbereitung dieser Konferenz wählen.

12. Die Internationale Konferenz wird multilateral organisiert, durchgeführt und finanziert. Die finanzielle Unabhängigkeit der Internationalen Konferenz garantiert ihre ideologisch-politische Unabhängigkeit. Jede Organisation verpflichtet sich, entsprechend ihren Möglichkeiten zur Finanzierung der Konferenz beizutragen. Die Gemeinsame Koordinierungsgruppe und der verantwortliche Kassenführer legen Rechenschaft über Einnahmen und Ausgaben ab, die von der Konferenz entgegengenommen werden müssen.#